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Informationen zum Steuerrecht

Kurzcheck zur MWSt-Registrierungspflicht in der Schweiz (ab 1.1.2018)

In den letzten Wochen wurde nunmehr durch die Eidgenössische Steuerverwaltung präzisiert, wann ausländische (österreichische) Unternehmen mit Lieferungen und Leistungen in der Schweiz umsatzsteuerpflichtig werden und sich ab 1.1.2018 in der Schweiz zur Umsatzsteuer registrieren lassen müssen. Nachfolgend möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick über die neuen Regeln verschaffen. Lesen Sie mehr …

Machen Sie den Kurzcheck:

Bedingt durch die Teilrevision des Schweizer Mehrwertsteuergesetzes rechnet die Eidgenössische Steuerverwaltung mit rund 40.000 neuen, insbesondere ausländischen Steuerpflichtigen.

Sofern Sie Leistungen an Schweizer Kunden erbringen, müssen Sie sich folgende Fragen stellen: (ohne Gewähr auf Vollständigkeit)

  • Erbringen Sie werkvertragliche Leistungen in der Schweiz mit Materialeinfuhr (z.B. Fensterlieferung mit Montage oder liefern und verlegen von Platten)
  • Erbringen Sie werkvertragliche Leistungen in der Schweiz ohne Materialeinfuhr (z.B. reine Montageleistungen, Reinigungsarbeiten, Malerarbeiten, Gipserarbeiten, Installationen)?
  • Erbringen Sie elektronische Dienstleistungen an Privatpersonen in der Schweiz (u.a. elektronisches Bereitstellen von Websites, Software, Musik)?
  • Implementieren Sie Software physisch in der Schweiz?
  • Sind Sie anderweitig physisch in der Schweiz tätig?
  • Betreiben Sie ein Lager in der Schweiz? 

Wenn Sie mindestens eine dieser Fragen mit „ja“ beantwortet haben und der Gesamtumsatz Ihres Unternehmens CHF 100.000 erreicht (weltweit), sind Sie ab 1.1.2018 in der Schweiz ziemlich sicher MWSt-pflichtig.

Folgen der Registrierungspflicht in der Schweiz:

In der Schweiz mehrwertsteuerpflichtige ausländische Unternehmen sind verpflichtet, eine Fiskalvertretung (Steuervertretung) zu bestimmen, die in der Schweiz Wohn- oder Geschäftssitz hat. Zudem müssen ausländische Unternehmen bei der Eintragung ins MWSt-Register der Eidgenössischen Steuerverwaltung gegenüber eine Sicherheit leisten. In der Regel wird diese in bar geleistet oder durch Erstellen einer Bankgarantie bei einer in der Schweiz ansässigen Bank.

Die Höhe der Sicherheit berechnet sich wie folgt:

  • 3 % des erwarteten steuerbaren Umsatzes in der Schweiz (ohne Exporte), aufgerundet auf die nächsten CHF 1.000
  • Mindestbetrag: CHF 2.000
  • Höchstbetrag: CHF 250.000

Zögern Sie nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.

 

Stand: 15.12.2017

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