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Informationen zum Steuerrecht

Beschäftigungsbonus – Die Nebel lichten sich

Nachdem letzte Woche im Nationalrat das entsprechende Gesetz verabschiedet wurde, kann der Beschäftigungsbonus für die Einstellung zusätzlicher Arbeitskräfte ab 1.7.2017 beantragt werden. Nunmehr wurden weitere Details zur Abwicklung der Förderung bekannt, über die wir Sie nachfolgend informieren möchten. Lesen Sie mehr …

www.beschaeftigungsbonus.at

Unter dieser Adresse wurden von der austria wirtschaftsservice (aws) die Informationen zur Abwicklung des Beschäftigungsbonus bereitgestellt. Obwohl die endgültigen Richtlinien für die Umsetzung der Förderung noch nicht vorliegen, finden sich zahlreiche wertvolle Hinweise für die Abwicklung.

Verfahrensablauf

Als Kurzübersicht möchten wir Ihnen heute den Verfahrensablauf von der Antragstellung bis zur tatsächlichen Auszahlung der Förderung schematisch darstellen:

Beschäftigungsbonus

Selbstverständlich sind wir Ihnen bei der Geltendmachung der Förderung gerne behilflich!

Zögern Sie nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.

Stand: 28.06.2017

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